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LSG Sachsen-Anhalt, 07.06.2012 - L 5 AS 468/11 B ER |
Volltextveröffentlichungen (8)
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Grundsicherung für Arbeitsuchende
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§ 10 SGB 9, § 14 SGB 9, § 17 Abs 3 S 3 SGB 9, § 159 Abs 5 SGB 9, § 39 SGB 1
Gesetzliche Unfallversicherung: Gewährung eines Persönlichen Budgets zur Nutzung von Rehabilitationsleistungen; zuständiger Träger; Zulässigkeit der Ermessensausübung durch den Träger bei einem Antrag auf Persönliches Budget
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Magdeburg, 15.11.2011 - S 16 AS 3444/11
- LSG Sachsen-Anhalt, 07.06.2012 - L 5 AS 468/11 B ER
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BSG, 19.10.2011 - B 8 SO 39/11 B
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 07.06.2012 - L 5 AS 468/11
Am 4. Mai 2011 stellte der Antragsteller beim Sozialgericht einen Antrag "auf Übernahme aller beantragten Leistungen im Rahmen des persönlichen Budgets gemäß § 17 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch SGB IX ab Antragstellung im April 2009 bei der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland" (S 22 SO 71/11 ER), der mit Beschluss des Landessozialgerichts vom 21. Februar 2012 (L 8 SO 39/11 B ER) rechtskräftig abgelehnt wurde.Der Senat konnte ebenfalls offen lassen, ob der Antrag bereits deswegen unzulässig ist, weil über ihn in den Verfahren L 8 SO 39/11 B ER und L 3 R 155/11 B bereits eine rechtskräftige Entscheidung getroffen wurde.
Gegenstand des Verfahrens L 8 SO 39/11 B ER waren u.a. auch der Antrag auf Gewährung einer Kfz-Hilfe in Form der Erstattung der Kosten für die Beschaffung eines behindertengerechten Kfz bzw. für eine Zusatzausstattung und Fahrerlaubnis sowie Leistungen der Berufsvorbereitung und der beruflichen Anpassung und Weiterbildung.
Unabhängig davon, dass die Verfahren gegen den Sozialhilfeträger (L 8 SO 39/11 B ER) und die Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland (L 3 R 155/11 B) rechtskräftig abgeschlossen sind (vgl. oben), steht einer positiven Entscheidung entgegen, dass die Gewährung eines Persönlichen Budgets im Ermessen der Behörde steht.
- BSG, 11.05.2011 - B 5 R 54/10 R
Gesetzliche Rentenversicherung - Leistungen zur Teilhabe - Teilleistung - …
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 07.06.2012 - L 5 AS 468/11
Insofern bleibt der erst- bzw. zweitangegangene Träger im Verhältnis zum Versicherten aufgrund "aufgedrängter Zuständigkeit" endgültig, ausschließlich und umfassend leistungspflichtig, auch wenn er nach den geltenden Normen außerhalb des SGB IX nicht für die beanspruchte Rehabilitationsleistung zuständig wäre (vgl. BSG, Urteil vom 11. Mai 2011, B 5 R 54/10 R, Rn. 31, Juris).Es ist nämlich nicht erkennbar, dass mit der Entscheidung über die Einführung von § 159 Abs. 5 SGB IX gleichzeitig eine generelle Änderung der Entscheidungskompetenzen hinsichtlich der Gewährung der mit dem Persönlichen Budget "auszuführenden" Teilhabeleistungen angeordnet werden sollte (vgl. BSG, Urteil vom 11. Mai 2011, a.a.O., Rn. 17).
- LSG Sachsen-Anhalt, 30.11.2011 - L 5 AS 347/11
Einstweiliger Rechtsschutz - fehlender Anordnungsanspruch - Grundsicherung für …
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 07.06.2012 - L 5 AS 468/11
Der Antragsteller hat in diesen Fällen lediglich einen Anspruch auf fehlerfreie Ermessensausübung nach § 39 des Sozialgesetzbuchs Erstes Buch - Allgemeiner Teil (SGB I), nicht jedoch auf eine bestimmte Leistung (vgl. Beschluss des erkennenden Senats vom 30. November 2011, L 5 AS 347/11 B ER, Rn. 21, Juris). - BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02
Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines …
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 07.06.2012 - L 5 AS 468/11
Das Rechtsmittel des einstweiligen Rechtsschutzes hat vor dem Hintergrund des Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz (GG) die Aufgabe, in den Fällen effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten, in denen eine Entscheidung in dem grundsätzlich vorrangigen Verfahren der Hauptsache zu schweren und unzumutbaren, nicht anderes abwendbaren Nachteilen führen würde, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Beschlüsse vom 22. November 2001, 1 BvR 1586/02, NJW 2003 S. 1236 …und vom 12. Mai 2005, 1 BvR 569/05, Breithaupt 2005, S. 803). - BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05
Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 07.06.2012 - L 5 AS 468/11
Das Rechtsmittel des einstweiligen Rechtsschutzes hat vor dem Hintergrund des Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz (GG) die Aufgabe, in den Fällen effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten, in denen eine Entscheidung in dem grundsätzlich vorrangigen Verfahren der Hauptsache zu schweren und unzumutbaren, nicht anderes abwendbaren Nachteilen führen würde, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Beschlüsse vom 22. November 2001, 1 BvR 1586/02, NJW 2003 S. 1236 und vom 12. Mai 2005, 1 BvR 569/05, Breithaupt 2005, S. 803).